ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR SOFTWARE VON www.deryk.photography
(bezeichnet als “SOFTWAREPRODUKT” oder “SOFTWARE” im Weiteren)
Diese Enbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Käufer (eine natürliche oder eine juristische Person im Weiteren bezeichnet als „Lizenznehmer“) und Deryk Baumgärtner („Lizenzgeber“) für Software-Downloads auf www.deryk.photography. Durch die Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung des Softwareprodukts erklärt sich der Käufer mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Dieser EULA stellt die gesamte Vereinbarung über das SOFTWAREPRODUKT zwischen dem Käufer und Deryk Baumgärtner dar und ersetzt alle früheren Verträge oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht.
Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberschutzgesetze und internationale Copyright-Verträge, sowie Gesetze zum geistigen Eigentum und damit zusammenhängende Abkommen geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.
1. LIZENZGEWÄHRUNG.
Das SOFTWAREPRODUKT wird wie folgt lizenziert:
(A) Installation und Verwendung.
Der Lizenzgeber gewährt das Recht zur Installation und Nutzung von zwei Kopien der SOFTWARE auf Endgeräten, auf dem eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie des Betriebssystems installiert ist für die das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde.
(B) Sicherungskopien.
Es dürfen Kopien der SOFTWARE, die für die private Sicherung und Archivierung erforderlich sind, angefertigt werden.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
(A) Aufrechterhaltung der Hinweise zum Urheberrecht.
Urheberrechtsvermerke dürfen auf allen angefertigten Kopien der SOFTWARE nicht entfernt oder verändert werden.
(B) Verteilung.
Das SOFTWAREPRODUKT und alle angefertigten Kopien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(C) Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung, Rekonstruktion, Modifikation und Ableitungen. Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht zurückentwickelt, dekompiliert, disassembliert, rekonstruiert, modifiziert oder Ableitungen draus erstellt werden, außer und nur in dem Umfang der ausdrücklich durch geltendes Recht ungeachtet dieser Einschränkung zulässig ist und eine schriftliche Bestätigung vom Lizenzgeber vorliegt.
(D) Vermietung.
Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht vermietet, verpachtet oder verliehen werden.
(E) Kommerzielle Verwendung
Das SOFTWAREPRODUKT darf nur für persönliche Zwecke auf privaten Computern verwendet werden. Das SOFTWAREPRODUKT darf weder auf Computern mit der Absicht installiert werden es anderen zugänglich zu machen, die dieser EULA nicht zugestimmt haben, noch darf Einkommen dadurch zustande kommen, dass Dritte das SOFTWAREPRODUKT gebrauchen.
(F) Support Service.
Der Lizenzgeber hat das Recht Dienstleistungen (“Supportleistungen”) im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT bereitzustellen. Jede ergänzende Software, die als Supportleistung dieses SOFTWAREPRODUKTS angeboten wird, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA.
(G) Einhaltung der geltenden Gesetze.
Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet alle geltenden Gesetze bezüglich der Nutzung der SOFTWARE einzuhalten.
3. KÜNDIGUNG
Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann der Lizenzgeber diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieser EULA verstößt. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Lizenznehmer alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS zu löschen.
4. COPYRIGHT
Alle Titel und geistigen Eigentumsrechte, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Copyrights, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Handelsmarke(n) und andere Urheberrechte in und an dem SOFTWAREPRODUKT sowie alle Kopien davon gehören dem Lizenzgeber. Alle Titel und Rechte an dem geistigen Eigentum, die durch die Nutzung der SOFTWARE geschaffen werden, sind das Eigentum des jeweiligen Besitzers. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch den Lizenzgeber reserviert.
5. KEINE GARANTIE
Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT ab. Das SOFTWAREPRODUKT wird “wie bereitgestellt”, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung angeboten. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderer Inhalte, die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie hinsichtlich entstandener Schäden, die durch die Übertragung eines Computervirus, Wurm, Zeitbombe, Logikbombe, Trojaner oder anderer Computerprogramme verursacht werden können. Der Lizenzgeber lehnt es weiter ausdrücklich ab jegliche Gewährleistung oder Zusicherung an Benutzer oder Dritte zu gegeben.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für Schäden (einschließlich und ohne Einschränkung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder verlorene Daten). In keinem Fall nimmt der Lizenzgeber Haftung für Verlust von Daten oder für indirekte, spezielle Schäden, zufällige Schäden, Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns) oder sonstigen Schäden aus Verträgen, unerlaubter Handlung oder anderweitiger Folgen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Inhalt des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich darin enthaltenen Verleumdung, Verletzung der Rechte der Öffentlichkeit, der Privatsphäre, Markenrechte, Betriebsunterbrechungen, persönliche Körperverletzungen, Verlust von Privatsphäre, moralische Rechte oder der Weitergabe von vertraulichen Informationen.
7. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand für alle Klagen gegen Deryk Baumgärtner Photography ist Köln. Für Klagen von Deryk Baumgärtner Photography gegen den Kunden ist Köln gleichfalls Gerichtsstand. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit oder aus diesem EULA ergeben, können per Schlichtung unter Einigung beider Parteien entschieden werden.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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